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Antamarisches Recht

385 Bytes hinzugefügt, 02:19, 22. Mär. 2015
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==Auretianien==
*Das Rechtssystem ähnelt stark dem des Heiligen Kaiserreiches.
 
*Die Strafe bei Hochverrat ist eindeutig: '''Der Tod durch Erhängen, Ausweiden und Vierteilen'''.
==Abajaiden==
''(Gilt für [[Dorien]], [[Seydjuk]], [[Karkasso]] und eingeschränkt auch für [[El-Ahil]].''
*'''Strafen''' für die meisten viele Verbrechen ist die Verbannung:
**Verbannung auf dem Stamm (oder der Stadt) für leichte Vergehen.
**Verbannung in die Wüste bei schweren Vergehen - schafft es ein Verurteilter jedoch zurück, gilt er als durch die Götter begnadigt.
**Bei den Nomadenstämmen dem Ältestenrat.
**In den Städten einem Sadru (obersten Richter), der von mehreren Personen beraten wird (üblicherweise ein hoher Gardeoffizier und ein Priester der Viata). Er wird vom Kalifen/Emir berufen.
**Bei Handelskarawanen der [[Karawaj-Shura]].
==Sawajidden==
Eine Ausnahme ist [[Aslamadad]]. Durch die Nähe zu Sartogasso hat man hier mit vielen Gesetzesbrüchen zu kämpfen, weshalb besonders hart durchgegriffen wird. Die Strafe für Diebstahl ist das Abhacken der rechten Hand, bei Wiederholung folgt die linke Hand und danach der Kopf. Piraten werden öffentlich gehängt (und oft wochen- oder sogar jahrelang hängen gelassen) und Schmuggler sowie Hehler erwartet eine mindestens 20 Jahre lange, manchmal auch lebenslängliche Kerkerstrafe. <br/>
Durch die angespannte Lage hat der damalige Aga (eine Art Bürgermeister oder auch Statthalter) von Aslamadad im Jahre XXX einen Teilverbot des Saeronglaubens Krähenmannglaubens verfügt. Öffentliche Verehrung des Krähenmannes oder der Betrieb von Tempeln ist untersagt, ebenso wie das Verstecken von Saeronpriestern Krähenmannpriestern (welche sofort geächtet werden, also innerhalb des Kalifats als vogelfrei gelten). Die Strafe bei Missachtung beträgt mindestens 20 Peitschenhiebe in der Öffentlichkeit oder jedwede höherwiegende Strafe.
Generell ist der Sadru der oberste Richter einer Stadt, Provinz oder eines Nomadenstammes. Es ist ein Ehrenamt für geehrte Ältere und dient der Rechtsfindung für das ganze Kalifat, sie unterbreiten auch dem Kalifen Rechtsvorschläge die bedeutend genug sind - kleinere Belange fallen in die eigene Entscheidungsgewalt. Sie berufen auch die obersten Offiziere von Stadtgarden, welche dann selbstständig bei vielen Vergehen entscheiden und richten können (und auch selbstständig weitere Gardisten, Büttel und Wächter berufen). Das Amt wird zumeist vom Kalifen persönlich vergeben, lediglich die Nomaden wählen ihren Sadru selbst.
Es gibt zwar keine Todesstafe, dafür aber generationsübergreifende Sklavrei. Die Rechtsauslegung am vorliegendem Fall, im Vergleich zu ähnlichen Sachverhalten bestimmen die Rechtssprechung. Dies wird durch kaiserliche Erlasse modifiziert.
Richter werden auf Lebenszeit vom Kaiser ernannt und müssen einmal, jährlich einen Rechenschaftsbericht ihrer gefällten Urteile hinterlegen. Auf eben diese Urteile stützt sich das ganze Rechtssystem, außer der Kaiser erlässt entsprechende, anderslautende Gesetze.
Sklaven unterstehen ihrem Herren und haben den Status eines "Werkzeugs", alle anderen müssen sich den verwirrenden Gesetzen unterwerfen. Aber sie können auch deren Freizügigkeit und Schutz genießen. So ist z.B. der Handel mit Drogen, so man eine Lizens dafür hat, statthaft.
== [[Inoda ]] ==
* '''Oberster Richter''' ist der [[Shogun]], nachgestellt [[Bushi]] und [[Samurai]], wie diese Hirarchie auch in anderen Belangen gilt.
* '''Frauen und Männer''' sind vor Gericht gleichgestellt.
* In Inoda gilt '''Religionsfreiheit''', solange die Lehre nicht mit inodanischen Gesetzen kollidiert. Dem [[Religion_der_Inoda|Kyô]] fehlt jeglicher Missionsgedanke und er toleriert daher anderen Religionen, da diese nur noch nicht erleuchtete Vorformen des Kyô darstellen.
* '''Leibeigene''' (überwiegend Bauern) sowie deren Angehörige der besitzen keinen Anspruch auf Gerichtsverhandlungen, da sie ihrem Lehnsherrn unterstehen, der im Zweifel auch unter ihnen richtet. Dennoch steht es ihnen frei sich bei Grausamkeiten oder anderen unehrenhaften Verhalten ihres Lehnsherren, bei dessen Herren zu beklagen. In der Praxis ist davon noch nie Gebrauch gemacht worden.
* '''Krieger, [[Samurai]] und andere Freie Bürger''' haben Anspruch auf Gerichtsbarkeit. Wer es sich leisten kann, kann einen Rechtsbeistand als Vertreter bestellen. Ebenso kann der Kläger einen Rechtsbeistand beibringen, klagt der Staat selbst bei Kapitalverbrechen, tritt meist ein Bushi an diese Stelle.
* '''[[Kô]]''' unterstehen keiner Gerichtsbarkeit, ausser dem Shogun und einem Konzil aus Gleichgestellten. Dennoch können ihre Leibeigenen bei Grausamkeiten und ungerechten Härten gegen sich bei anderen Kô oder dem Shougun vorstellig werden.
* Sonderfall '''[[Yapaika]]''': Angehörige dieser Untergrundorganisation werden zumeist still und ohne Aufsehen durch die [[Tokkô]] beseitigt. Manchmal scheint es so, als würde sich auch schlicht missliebiger Personen durch geheime Anzeigen entledigt, aber das ist keine gesicherte Tatsache.
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Die '''Todesstrafe''' wird verhängt bei Vergehen wie Hochverrat, Desertation, Feigheit vor dem Feind, Mord, Raubmord oder schwerem Raub, Ausübung der schwarzen Magie, Sklaverei und allgemein schwersten Verstössen gegen den [[Bushi-Do]], der zu weiten Teilen auch Grundlage der Gesetze bildete. Von '''Kriegern und Adeligen''' erwartet man im Verurteilungsfall das Begehen von [[Seppuko]], beziehungsweise räumt ihnen den ehrerhaltenden Weg des Seppuko ein, sofern das Vergehen nicht zu ehrlos schwerwiegend war.
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Andere werden öffentlich hingerichtet, wobei Köpfen, Vierteilen und Pfählen oder in Käfigen ausstellen und Verschmachten verschmachten lassen die häufigsten sind. Nur <br />'''Schwarzmagier''' werden unter Leitung eines Geweihten rituell verbrannt, um da nur so ihre schädliche Energie aus dem universalen Energiefluss zu entfernenentfernt werden kann.
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Weitere '''häufig verhängte Strafen''' sind Verbannung, Kerkerhaft, Zwangsarbeit, Verlust der Bürgerrechte oder Standesverlust in die Leibeigenschaft. Geringere Vergehen sind mit Geldbussen Geldbußen bedroht, zu deren Beibringung Zwangshaft oder Ableistung durch Frondienst eingesetzt werde kann.
<br />
'''Ausländern''' freundlicher Mächte, die nicht dem Adel ihres Landes angehören , oder Menschen die gar feindlichen Mächten zugerechnet werden, stehen keinerlei Rechte zu. Sie werden direkt vom nächsten Samurai im '''Standrecht''' abgeurteilt. Dabei ist das Strafmaß um ein vielfaches höher als bei Inodanern. Ausnahmen gelten lediglich bei diplomatischer Intervention an höherer Stelle. <br />Ausschliesslich bei Ausländern wird auch '''körperliche Züchtigung''' wie Stockschläge oder öffentliches Auspeitschen angewendet, was selbst für leibeigene Inodaner tabu ist.
<br />
Der Einsatz von '''Folter''' zur Erringung von Geständnissen ist nur bei Ausländern oder Leibeigenen statthaft und unter freien für freie Inodanern untersagt. Dabei ist das Pflanzen von schnellwachsenden Bambusschößlingen unter dem gestreckten Delinquenten eine häufig mit ''durchwachsendem'' Erfolg eingesetzte Methode. Die Wasserfolter, das Nachschleifen hinter Pferden oder schlichtes Auspeitschen sind ebenso gebräuchlich.  
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<small>Weitere Reiche hinzufügen, bei großen Ähnlichkeiten mit einem schon beschriebenen Reich einfach darauf verweisen.</small>
[[Kategorie:Welt Antamarische Geschichte]][[Kategorie:Antamar]][[Kategorie:Übersichten]]
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