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Grafschaft Borea

13 Bytes hinzugefügt, 23:44, 2. Aug. 2012
K
Stadtrat
=== Stadtrat ===
Der Stadtrat ist in ein Oberhaus und ein Unterhaus unterteilt. Beide bestehen aus 12 Mitgliedern. Im '''Unterhaus''' werden alle 3 Jahre die Mitglieder bestimmt. 8 Mandate werden durch Wahl bestimmt und 4 versteigert. Durch Losen werden für die Wahl des Präsidenten des Unterhauses die Kandidaten bestimmt. 4 Kandidaten werden gelost. 2 von den durch Wahl bestimmten Mitgliedern, 2 der durch versteigerung bestimmten Mitgliedern. Wählen kann jeder Bürger der Stadt. Der gewählte Leiter des Unterhauses bestimmt jedes Jahr zwei Volkstribunen. Die Volkstribunen vertreten das Volk der Grafschaft in Sitzungen des Senats. Sie besitzen das Recht des Vetos. In Notzeiten ist das Unterhaus für die Verteidigung der Stadt zuständig. Dabei wird es vom Grafen oder einem Vertreter des Grafen geleitet.Im '''Oberhaus ''' werden 8 durch den Cancelliere ernannt und 4 vom Grafen ernannt. Bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann müssen das Oberhaus sowie das Unterhaus diesem Zustimmen. Das Oberhaus ist für Verhandlungen der Stadt mit dem Grafen zuständig.
=== Senat ===
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