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Söldner
,keine Bearbeitungszusammenfassung
Es findet anschließend eine juristische Belehrung statt, die über Rechte und Pflichten, sowie disziplinarische Maßnahmen aufklärt und auch den Kriegszustand, nebst Kriegsrecht erklärt, was ab jenem Moment für den Söldner gilt. Im Anschluss findet der Eid auf die Fahne des Fähnleins statt.<br />
Danach beginnt eine kurze Ausbildung und Unterweisung mit den Waffen<br />
== Ausrüstung und Versorgung ==
Für Ausrüstung und Versorgung hat das Fähnlein im Allgemeinen selber aufzukommen. Der Soldgeber, stellt meist nur die finanzielle Versorgung sicher. Waffen und Rüstung, sowie Unterkunft, Verpflegung und sanitäre, medizinische Versorgung mussten aus diesen Mitteln bestritten werden. Eine Invalidenpflege oder Altersvorsorge ist nur selten üblich. Für alle genannten Bedürfnisse folgt den Söldnern das sogenannte Troßvolk, welches aus Handwerkern, Marketendern, Heilern, Huren und Priestern besteht, zumeist auch aus deren Familien und denen der Söldner.
== Vertrag zwischen Soldgeber und Soldnehmer ==
Der Vertrag regelt die durch den Soldgeber verlangte Stärke des gestellten Heeres, sowie deren Bewaffung und Besoldung, sowie die Dauer der Beschäftigung. Es werden auch Strafen für Nichteinhaltung, sowie Risiko beziffert. Eine Blutquote regelt wie viele Opfer ein Einsatz haben darf bevor er als gescheitert gilt.
== Ausprägungen und Achtung ==