Rüstungsgewöhnung 1

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Rüstungsgewöhnung 1
Sonderfertigkeit
Kategorie Kampf
Lernkosten 150 EP
Voraussetzungen ST 12, KO 12

Rüstungsgewöhnung 1 ist eine Sonderfertigkeit der Kategorie Kampf.

Voraussetzungen

  • Eigenschaften: ST 12, KO 12
  • Lernkosten: 150 Erfahrungspunkte (EP)

Beschreibung

Du bist an das Tragen einer speziellen Rüstung gewöhnt (BE - 1).

Auswirkungen im Kampf

  • Behinderung: Die Behinderung (BE) einer Rüstung, an die man gewöhnt ist, sinkt um 1.

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