Rüstungsgewöhnung 1
Version vom 15. Juni 2026, 21:37 Uhr von Tommek (Diskussion | Beiträge) (Sonderfertigkeit-Artikel (Regeltext aus Spielmechanik))
| Rüstungsgewöhnung 1 | |
|---|---|
| Sonderfertigkeit | |
| Kategorie | Kampf |
| Lernkosten | 150 EP |
| Voraussetzungen | ST 12, KO 12 |
Rüstungsgewöhnung 1 ist eine Sonderfertigkeit der Kategorie Kampf.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
- Eigenschaften: ST 12, KO 12
- Lernkosten: 150 Erfahrungspunkte (EP)
Beschreibung
Du bist an das Tragen einer speziellen Rüstung gewöhnt (BE - 1).
Auswirkungen im Kampf
- Behinderung: Die Behinderung (BE) einer Rüstung, an die man gewöhnt ist, sinkt um 1.