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→Staatsform
=== Staatsform ===
Konstitutionelle Monarchie mit einem zweimal im Jahr tagendem Parlament, dem Tynwald. Wahlberechtigt zum Tynwald ist jeder Einwohner ab seinem 16. Lebensjahr, oder Eingebürgerte, die den ''Eid auf die Heimat'' abgelegt haben, alle zusammen bilden die Eidgenossenschaft. Der Tynwald, dessen 30 Mitglieder alle 10 Jahre gewählt werden, diskutiert direkt mit dem Fürsten Belange von allgemeinem Interesse für Herzstein, er hat auch die gesetzgebende Gewalt. Die regierende Macht liegt beim amtierenden Fürsten und den von ihm direkt ernannten Kronrat, der sich aus fünf - aus dem Tynwald entsandten - Beratern zusammensetzt. Im Gegensatz zum Tynwald trifft sich der Kronrat mehrmals im Jahr, um den Fürsten in beratender Funktion zur Seite zu stehen. Der Fürst hat das Recht, den Tynwald einmal in fünf Jahren vorzeitig aufzulösen und neu wählen zu lassen.
=== Militär ===