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Grauländisches Gesellschaftssystem

1.130 Bytes hinzugefügt, 14:45, 6. Jul. 2010
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Der Großteil des jetzigen grauländischen Adels hat seinen Ursprung im Jahre 401 n.Z., als [[Aedor von Gruheym]] im Verlauf eines Treffens zwischen diversen lokalen Anführern die Adelsrepublik ausrief und die Teilnehmer in den Adelsstand erhob.
Alle 6 Jahre wählen die Adligen ihr Staatsoberhaupt, den Adelsmarschall, neu, was ihnen eine im Vergleich zum Adel anderer Länder große Macht verleiht; , denn der [[Adelsmarschall ]] muss in seinen Enscheidungen stets auf die Wünsche der Adligen Rücksicht nehmen. Der grauländische Adel kennt keine Rangunterschiede, wie sie etwa im Kaiserreich üblich sind; alle Adligen sind einander nominell gleichgestellt. Dennoch ist im Grauland Adel nicht gleich Adel, da es sehr beträchtliche Unterschiede in Vermögen und Grundbesitz gibt. Einige Adlige besitzen ausgedehnte Ländereien mit gleich mehreren Dörfern und hunderten von Leibeigenen, andere sind so arm, dass sie ihre Felder selbst bestellen müssen, und wieder andere Adlige haben überhaupt keinen Grundbesitz und leben als Pächter bei einem Großgrundbesitzer.So bildeten sich im Volksmund bald bestimmte Definitionen und Bezeichnungen für Adel unterschiedlichen Wohlstands aus; diese Unterscheidungen sind jedoch reine Titlatur und haben keine rechtliche oder politische Wirkung.<br> Die Bezeichnungen sind:*Nobilis ([[Aurentum]]: Edler/Adliger) für einen Adligen ohne Grundbesitz*Generosus ([[Aurentum]]: Edelmütiger) für einen Adligen mit Grundbesitz*Magnificus ([[Aurentum]]: Großartiger/Herrlicher) für einen Adligen, der mehrere Dörfer zu seinem Lehen zählt; wird auch als Magnat bezeichnet.
[[Adelsrepublik Grauland#Herrschaft und Politik|Hauptartikel]] [[Kategorie:Adelsrepublik_Grauland]]
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