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Ordensrat

Die Diskussion zu diesem Thema findet im Antamar-Forum in diesem Thread/Unterforum statt.

Der Ordensrat ist ein „Spieler für Spieler“ Projekt. Er soll die Möglichkeit bieten die Orden im Rollenspiel miteinander kommunizieren zu lassen, er soll eine Plattform zum Rollenspiel werden - vor allem für die Orden und deren Anliegen. Dies geschieht selbstverständlich auf freiwilliger Basis, wer lieber „sein Ding“ machen möchte, kann das natürlich weiterhin machen. Es gibt so viele verschiedene Vorstellungen von Rollenspiel und Antamar - unser Anliegen besteht darin, sie möglichst alle gelten zu lassen. Das bedingt Toleranz! Der Rat tagt im Forum, die Handlung spielt aus Ingamesicht im Ort Falkenruh (welcher an einem noch festzulegendem Ort im heiligen Kaiserreich liegt).


Einige allgemeine Regeln

1. Ingame ist Ingame und out of character ist out of character. Es wird darum gebeten alle Antipathien, die ein Charakter gegen den anderen hat nicht auf den Spieler zu übertragen und umgekehrt.

2. Jeder möge sich in Ingamebereichen um einen passende Ausdrucksweise bemühen. Es handelt sich um eine Zusammenkunft von Würdenträgern, Adligen und tapferen Recken und Streitern, von Wissenschaftlern und Meisterhandwerkern. Der Ausdruck ist dem anzupassen.

3. Bewegungen bitte nachvollziehbar machen. Jeder sollte durch das Tor einreisen und sich dort beschreiben. Wer die Sitzung verläßt sollte auch durch das Tor das Treffen auch wieder verlassen, damit eindeutig ist, wer anwesend ist und wer nicht. Nichts muss - fast alles kann!

4. Auf den Rängen im Ratssaal sind Besucher gestattet, jedoch sollten diese nicht ungefragt sprechen. Während einer Ratssitzung würde das mit einer Ermahnung oder dem Verweis aus dem Saal geahndet.


Ordensratsstruktur und Satzung

1. Wahl der Ordensratmitglieder

Jeder Orden mit mindestens 5 Mitgliedern hat 3 Stimmen um die Mitglieder des Ordensrates zu wählen. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle Orden mit oben genannter Mitgliederzahl. Die Stimmen des wählenden Ordens werden durch den Ordensgründer (oder einen legitimierten Vertreter, falls der Ordensgründer nicht zur Wahl antritt) abgegeben.
Es ist nicht gestattet sich selbst zu wählen. Es darf auf jeden Kandidaten nur eine der drei dem Orden zur Verfügung stehenden Stimmen abgegeben werden.
Die zu wählenden Personen, die Mitglieder eines Ordens sein müssen, können sich selbst vorschlagen oder durch andere vorgeschlagen werden. Die Wähler entscheiden durch eine offene Wahl, ob sie die Wahl der Ratsmitglieder geheim oder öffentlich durchführen möchten.

2. Aufgaben und Öffentlichkeit

Der Ordensrat hat beratende Funktion und kann bei Schlichtungsfragen kontaktiert werden. Seine beratende Empfehlung hat durch die Zusammensetzung und die Art der Wahl des Rates einiges an Gewicht, schließlich repräsentiert er alle Orden die sich durch Taten, Dasein und Mitwirkung auszeichnen. Der Ordensrat tagt nicht hinter verschlossenen Türen, Besucher können jederzeit eintreten. Zusätzlich ist der Ordensrat verpflichtet, seine gesamten Protokolle den Völkern Antamars zur Einsicht offen zu halten.

3. Zusammensetzung, Amtsperioden, Entscheidungsfindung

Der Ordensrat setzt sich aus den Mitgliedern aller Orden Antamars zusammen - ein Spiegel soll er sein - und aus 12 Wesen soll er bestehen, von denen mindestens 6 anwesend sein müssen, um mit einer 2/3 Mehrheit eine Entscheidung zu treffen. Seine Zusammensetzung soll zirkulieren, nach 4 Monden wird eine neue Wahl vom alten Rat initiiert und abgehalten. Jedes Mitglied kann 3 Amtsperioden hintereinander als Ratsmitglied fungieren. Danach muss er mindestens für eine Amtsperiode aussetzen.
Der Vorsitzende des Rates soll vom gewählten Rat selbst, ebenfalls über eine 2/3 Mehrheit, gewählt werden. Sollte nach dem ersten Wahlgang mit 2/3-Mehrheit kein Ergebnis zustandegekommen sein, reicht im zweiten Wahlgang eine einfache Mehrheit aus. Dies verhindert dass der Rat für längere Zeit durch eine Wahl blockiert wird.
Es darf nur ein Mitglied eines Ordens im Rat vertreten sein.

4. Wahlmodalitäten

Die Nominierungsphasen dauern 2 Wochen, die Wahlphase dauert 1 Woche.

Die Nominierung der zur Wahl stehenden Ratsmitglieder

Bevor die Ratsmitglieder gewählt werden, muss festgestellt werden, wer dafür in Frage kommt. Also hier kurz und knapp alles Notwendige zur Nominierung. Bei der Nominierung der zur Wahl stehenden Charaktere gilt folgendes:

1. Nominieren darf jeder, ohne Einschränkung.

2. Jeder darf auch so viele Nominierungen aussprechen wie er möchte.

3. Die nominierte Person muss Mitglied eines Ordens sein, wobei es egal ist wieviele Mitglieder dieser Orden hat!

Sollten am Ende mehrere Personen aus einem Orden nominiert worden sein, wird dies angesprochen und die oder der entsprechende Orden muss intern entscheiden, welches Mitglied er letztlich in den Rat entsenden möchte.