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Antamarisches Recht

24 Bytes hinzugefügt, 09:06, 14. Jun. 2009
K
Inoda
* '''Krieger, [[Samurai]] und andere Freie Bürger''' haben Anspruch auf Gerichtsbarkeit. Wer es sich leisten kann, kann einen Rechtsbeistand als Vertreter bestellen. Ebenso kann der Kläger einen Rechtsbeistand beibringen, klagt der Staat selbst bei Kapitalverbrechen, tritt meist ein Bushi an diese Stelle.
* '''[[Kô]]''' unterstehen keiner Gerichtsbarkeit, ausser dem Shogun und einem Konzil aus Gleichgestellten. Dennoch können ihre Leibeigenen bei Grausamkeiten und ungerechten Härten gegen sich bei anderen Kô oder dem Shougun vorstellig werden.
* Jedes Mitglied der '''Kriegerkaste''' hat das Recht, ja sogar die Pflicht Angriffe gegen seine oder seiner Familie Ehre, sowie der Ehre seines Lehnsherren in einem offenen '''Duell''' zu ahnden. Ebenso kann bei unklarer Rechtslage vom Richter ein Duell zur Klärung festgesetzt werden, da die univerelle [[Religion der Inoda|universelle Energie ]] dem Recht zum Sieg verhelfen wird.
* Sonderfall '''[[Yapaika]]''': Angehörige dieser Untergrundorganisation werden zumeist still und ohne Aufsehen durch die [[Tokkô]] beseitigt. Manchmal scheint es so, als würde sich auch schlicht missliebiger Personen durch geheime Anzeigen entledigt, aber das ist keine gesicherte Tatsache.
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