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Sühnebart

Version vom 4. März 2015, 12:33 Uhr von Talkmar (Diskussion | Beiträge)
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Das teilweise Abscheren des Zwergenbartes auf eine Länge von nur wenigen Fingern ist in der Welt der Zwerge eine der härtesten Bestrafungen, bestimmt doch die Länge des Bartes das Ansehen der Person. In der zwergischen Rechtsprechung wird der "Sühnebart" daher auch nur bei den schlimmsten Straftaten angeordnet. Die hohen Gerichte der Eisen- und Dûn-Zwerge und auch die Hochgerichte der Caerun beschäftigen hierfür eigens Barbiere, die sich auf die Kunst der partiellen Bartvernichtung verstehen, bemisst sich doch die verbleibende Länge des Bartes am Schweregrad der Tat. Nicht zu verwechseln ist das Scheren eines Sühnebartes mit dem "Bartraub", wie ihn die wilden Zwerge betreiben. Diese zücken ihre Steinmesser und nehmen den Bart mitsamt Gesichtshaut ihrer besiegten Gegner als Trophäe mit sich ...

Lediglich die Verbannung aus den Reichen der Zwerge kann einen Zwerg noch härter treffen, sind doch Familie und Sippe die wichtigsten Pfeiler eines jeden Zwerges und der Verstoß aus ebendiesen macht ihn halt- und heimatlos.