Das Auretian-Landor-Decretum ist eine seit dem Jahr 468 AZ geltende Bulle, die vom gleichnamigen Kaiser und Lichtbringer (zu der Zeit bestand eine Personalunion des Kaisertitels und des Lichtbringers) erlassen wurde und noch heute die Grundlage des Zusammenspiels der Kirchen der Neun Götter des Auretianischen Pantheons bildet. Im Folgenden ist eine aktuelle Übersetzung und Auffassung des in Aurentum verfassten Originals wiedergegeben:
Wir, Auretian Landor, durch der Götter Ratschlag gesalbter Kaiser über das Imperium Magnum Auretiani und als Devocator Lucis Oberhaupt der Staatskirche des Imperium Magnum Auretiani, verfügen hiermit, dass vom heutigen Tage an, den Ersten Tage des Ahnenmondes des Jahres 468 unserer Zeitrechnung, bis ans Ende der Zeit folgende Regelungen als kanonisches Recht gelten, die Organisation der Staatskirche betreffend.
Ad Primum
Die Staatskirche sei das Heilige Konzil der Neun, denen die Kirchen der Götter und Göttinnen Rhea, Licia, Aiagos, Lhaja, Pares, Aphrosia und Nergas angehören. Geleitet werden soll sie durch den Vorsitz des Lichtbringers, dem Vertreter der Zweigöttlichkeit von Iatan und Athos. Die Verehrung des Sanctus Auretian, des Sanctus Tiberius und der Sancta Athea stellen wir den Vertretern Iatans und Athos' anheim.
Ad Secundum
Jene Heilige Einigkeit der Kirchen, die als Sacra Concordia die Stärke der Staatskirche von nun an garantieren soll, legen Wir in die Hände des Heiligen Konzils der Neun, das darüber wachen wird, dass die Sacra Concordia, die Wir der Staatskirche auferlegen, gehalten und geheiligt werde. So mögen die Vertreter der Zweigöttlichkeit Sorge Tragen, dass Iatans Licht dem Imperium scheine und Athos seinen Truppen Ehre und Sieg schenke immerdar.
Der Heiligen Inquisition überantworten Wir die Sorge um die Reinheit der Götter Worte. Sie sollen jene, die mit Worten oder Taten gegen der Götter Worte und Gebote handeln, finden und über sie zu Gericht sitzen - unter dem Licht Iatans und gemäß dem Gebot der Ehre Athos. Auch legen Wir es in ihre Hände, durch andere Kirchen verurteile Ketzer ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
Ad Tertium
Die Kirche der Rhea erhalte die göttliche Flamme des Lebens und wache über die Circulae Naturae, auf dass sich die Segnungen ihres Füllhorns jedes Jahr aufs Neues über das Imperium Magnum Auretiani ergiessen und es verschont bleibe vom Zorn der Lebensspenderin. Möge ihr Odem unser Reich stets streifen, damit Vergangenes stets durch neues Leben ersetzt werde.
Die Kirche der Licia erhalte das Wissen des Imperium Magnum Auretiani rein und mehre es. So trage sie Sorge um die Belange der Alchemie, Wissenschaften und besonders der Magie, auf dass sie den Menschen stets zum Segen gereichen und halte sie rein und frei von den Einflüssen der schwarzen und unheiligen Zweige und jeglicher Ketzerei.
Die Vertreter der Aiagoskirche pflegen seine Gobote, auf dass die Wogen der See und seine Gnade uns stets gewogen bleiben. Auch vertrauen Wir ihnen an das Gedenken an Sanctus Cervolo an, damit er unsere Schiffe stets wohlbehalten heimleite.
Der Kirche der Lhaja vertrauen Wir die Gebrechlichen an, die Leidenden und Siechen. Trage sie Sorge, dass die Heiler des Reiches den Segen der Götter in ihrem Wirken erfahren und sich nach ihrem Ratschlag richten. Was nach der Götter Rat vergehen soll, dass sollen sie vergehen lassen und sich dem Willen der Götter nicht widersetzen.
Die Kirche des Pares sorge sich um seine Gebote auf dass das Handwerk und der Handel mit seinem Segen erblühen und dem Wohlstand des Imperium Magnum Auretiani dienen, zum Wohle Aller.
Die Kirche der Aphrosia beschütze die Liebenden auf dass die Gläubigen in ihrem Schoß die Gnade ihrer Gunst erfahren und Unser Volk sich mehren möge. Ebenso sorge sie sich um die Verehrung des Sanctus Iosepius Ambrosius.
Der Kirche Nergas' vertrauen Wir jene an, die von Rheas Odem verlassen wurden. Mögen sie den Seelen der Verstorbenen auf der Reise zu Nergas' Hallen den Weg weisen und die Verehrung der Toten hochhalten. Auch schütze sie das Reich von den Anfeindungen des Unheiligen und seiner Wesen. Durch die Nergariten mögen sie dafür Garant sein, dass weder Widergänger, Vampire oder Werwesen im Imperium Magnum Auretiani Brutstätte finden und es rein halten von Necromanten, Okkultisten und Schwarzmagiern und deren verhassten und unheiligen Treiben.
Ad Quartum
Den Kirchen der Götter soll die autonome Verwaltung ihrer Belange obliegen soweit es die Heilige Einigkeit der Kirche zulässt. Wir verfügen hiermit, dass der heilige Boden der Tempel den Göttern gehöre und alle weltlichen Macht dort breche. Keine Person auf dem die segnende Hand eines Priesters liege, soll gegen den Willen der schützenden Kirche verhaftet, verhört oder gefoltert werden, so lange sie in einem Tempel Asyl erhält.
Ad Finalem
Dieses sei nun festgeschrieben und dem kononischen Recht der Staatkirche ewiglich zu Eigen.
Gegeben am Ersten Tag des Ahnenmondes des Jahres 468 Unserer Zeitrechnung.
Gesiegelt und Gezeichnet durch
Auretianus Landorus, Imperator XXVI. Imperio Magno Auretiani et Devocator Lucis