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Die Orden bieten die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun. Nach und nach werden diverse Zusatzfunktionen wie Lagerstätten, Waffenkammern und Unterkünfte hinzukommen.

Inhaltsverzeichnis

Gründung eines Ordens

Um einen Orden zu Gründen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Man muss sich in einer Ortschaft befinden
  2. Es muss genügend Grund im entsprechenden Ort vorhanden sein
  3. Der Gründer benötigt ausreichend Startkapital, um ein Verwaltungsgebäude bauen zu können. Achtung, das Gründungskapital schwankt stark, je nach Größe des Ortes. Es ist also wesentlich günstiger, in Gradnochsepsgjurken einen Orden zu gründen, als in Gareth.

Die Gründung des Ordens erfolgt letztendlich über einen Klick auf den Menüpunkt "Orden" im linken Menü. Dort wird dann angeboten, einen Orden zu gründen, oder aber einem Orden beizutreten.


Bewerbung bei einem Orden

Um sich bei einem Orden zu bewerben, muss man sich in einer Ortschaft befinden, wo der Orden ein Verwaltungsgebäude hat, um die Bürokratie abwickeln zu können.


Verfügbare Ordensränge

Erst diese Ränge liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen.

(Die Verteilung der Rechte kann sich im Laufe der weiteren Entwicklung noch ändern!)

  1. Ordensgründer: Orden auflösen, Gründeramt übergeben, Einschränkung: Der Gründer kann nicht aus dem Orden austreten ;-)
  2. Ordensoberhaupt: Niederlassung gründen, Hausverwaltung (Grund kaufen, Häuser bauen)
  3. Geheimer Rat: Ordenseinstellungen ändern, Mitglieder aus dem Orden ausschließen
  4. Rat: Über Bewerbungen entscheiden, Mitglieder befördern und degradieren (solange diese einen niedrigeren Rang bekleiden)
  5. Verdientes Mitglied:
  6. Normales Mitglied: Ordensnachrichten versenden
  7. Anwärter: Ordensmitgliedsansicht nutzen, Aus dem Orden austreten, Schwarzes Brett
  8. Bewerber: Bewerbung zurückziehen

Zur Ausübung einiger dieser Rechte muss man sich in einer Ordensniederlassung in dem entsprechenden Gebäude befinden (s.u.).


Ausbau eines Ordensgrundstücks

Grundbesitz

Verwaltung

Für folgende Aktionen muss man sich in einem Verwaltungsgebäude seines Ordens befinden:

  1. Orden auflösen
  2. Gründeramt übergeben
  3. Mitglieder aus dem Orden ausschließen, befördern und degradieren
  4. Über Bewerbungen entscheiden
  5. Ordensnachrichten versenden
  6. Schwarzes Brett
  7. Hausverwaltung (im Aufbau ...)

Unterkunft

Lagerraum

In einem Lagerraum können keine Waffen, Rüstungen und Kleidungsstücke gelagert werden. Diese müssen in einem Zeughaus untergebracht werden.

In einem Lagerraum können bis zu 20 Gegenstände pro Rechtschritt gelagert werden.

Für folgende Aktionen muss man sich in einem Lagerraum seines Ordens befinden:

  1. Waren einlagern
  2. Waren entnehmen

Schatzkammer

Zeughaus

In einem Zeughaus können nur Waffen, Rüstungen und Kleidungsstücke gelagert werden. Andere Gegenstände müssen in einem Lagerraum untergebracht werden.

In einem Zeughaus können bis zu 10 Gegenstände pro Rechtschritt gelagert werden.

Für folgende Aktionen muss man sich in einem Zeughaus seines Ordens befinden:

  1. Waffen und Gewandung einlagern
  2. Waffen und Gewandung entnehmen