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Grauländisches Gesellschaftssystem

Version vom 23. April 2010, 13:43 Uhr von Lothax (Diskussion | Beiträge) (zweimal Rechtschreibung)

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Die Adelsrepublik Grauland ist durch ein feudales Herrschaftssystem gegliedert. Die besondere Gestalt dieser "Republik des Adels" ist in der bewegten Geschichte des Landes begründet und geht auf die Erlässe Aedor´s von Gruheym aus dem Jahre 401 n.Z. zurück. Die Adligen stehen einander nominell gleichgestellt gegenüber, auch wenn ihr tatsächlicher Einfluss drastisch varrieren kann und sind in der Adelsversammlung stimmberechtigt. Der Großteil des Landes ist überaus ländlich geprägt und eine Vielzahl von Kleinadligen wacht über das Land, das den meist unfreien Bauern zur Bearbeitung überlassen ist. Nur wenige Bauern sind frei und auch das Bürgertum in den Städten spielte bislang keine politische Rolle. Insgesamt sind etwa 8-10% der Bevölkerung dem Adel zuzurechnen und 80% den unfreien Bauern. Der Rest verteilt sich auf Bürger und freie Bauern. Dem Adel sind traditionell alle Betätigungen außer dem Kriegshandwerk und der Landwirtschaft verboten, so dass Handwerk, Geldgeschäfte und Handel fest in der Hand des kleinen aber aufstrebenden Bürgertums sind.

Die Bauern

Das Bürgertum

Der Adel

Der Großteil des jetzigen grauländischen Adels hat seinen Ursprung im Jahre 401 n.Z., als Aedor von Gruheym im Verlauf eines Treffens zwischen diversen lokalen Anführern die Adelsrepublik ausrief und die Teilnehmer in den Adelsstand erhob. Alle 6 Jahre wählen die Adligen ihr Staatsoberhaupt, den Adelsmarschall, neu, was ihnen eine im Vergleich zum Adel anderer Länder große Macht verleiht; der Adelsmarschall muss in seinen Enscheidungen stets auf die Adligen Rücksicht nehmen.