Hauptmenü öffnen

AntamarWiki β

Diskussion:Antamarisches Recht

Version vom 15. Juli 2009, 14:35 Uhr von Qapla (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Frage: Wem unterstehen städtische Garden, wer setzt Recht und Gesetz auf dem Land und in Dörfern durch?

Vorschlag: 1.) dem örtlichen Gericht! Nur Richter/Staatsanwälte (sofern in der Stadt angeboten) können "Befehle" erteilen, da sie auch die nötige rechtliche Kompetenz besitzen, zudem der Lehnsherr und ggf. Kaisserhaus/Bevollmächtigte des Kaiserhauses

2.) Erweiterung von 1.) um Amtsräte -> würde mehr Personen befähigen/berechtigen. Nachteil: bei Amtsrat bedarf es keiner Kenntnis Rechtskunde -> ggf. sollten sich also Amtsräte eher um die Händler kümmern (Gebührenfestsetzung), Strassenreinigung (Chefs der Strassenkehrer - aber auch verantwortlich für die Instandhaltung/Ausbau der Strassen), allg. Bürgeranliegen (evtl. Armenspeisung, Verkauf von städtischem Grund und Boden),....

3.) etwas ganz anders....

(weu)

Städtische Garden unterstehen dem jeweiligen "Lehnsherren" - Stadtvogt, (Kur)Fürst etc. pp. "Gerichte" in der heutigen Form gibt es nicht und hätten ebenso wie Amtsräte im Bezug auf die Garde nichts zu melden. Amtsräte machen zum Teil eher das, was du unter 2) anführst (im Auftrage des "Lehnsherren" und ohne die Armenspeisung, das ist ein privates "Privileg" für Reiche, die sich aufspielen wollen ;)). --qapla 15:35, 15. Jul. 2009 (CEST)
Zurück zur Seite „Antamarisches Recht“.