Orden
Version vom 4. November 2007, 11:51 Uhr von Zolthan (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis
Orden
Die Orden bieten die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun. Nach und nach werden diverse Zusatzfunktionen wie Lagerstätten, Waffenkammern und Unterkünfte hinzukommen.
Gründung eines Ordens
Um einen Orden zu Gründen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Man muss sich in einer Ortschaft befinden
- Es muss genügend Grund im entsprechenden Ort vorhanden sein
- Der Gründer benötigt ausreichend Startkapital, um ein Verwaltungsgebäude bauen zu können
Bewerbung bei einem Orden
Um sich bei einem Orden zu bewerben, muss man sich in einer Ortschaft befinden, wo der Orden ein Verwaltungsgebäude hat, um die Bürokratie abwickeln zu können.
Ausbau eines Ordens
Grundbesitz
Verwaltung
Unterkunft
Lagerstätte
Schatzkammer
Waffenkammer
Verfügbare Ordensränge
- Ordensgründer: Der Ordensgründer selbst hat nur das besondere Recht, einen Orden aufzulösen und das Gründeramt zu übergeben sonst keine!
Erst diese Ränge (die zusätzlich zum Gründeramt vergeben werden) liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen.
- Ordensoberhaupt
- Geheimer Rat
- Rat
- Verdientes Mitglied
- Normales Mitglied
- Anwärter
- Bewerber