Kô
Die Kô Inodas sind am ehesten mit Herzögen oder Fürsten der kontinentalen Reiche vergleichbar. Darüber hinaus aber haben sie auch einen militärischen Rang inne, der dem eines Generals entspricht.
Ein Kô ist außer dem Kaiser, oder seit der Einführung des Shogunats dem Shogun, niemandem Rechenschaft schuldig.
Fehlverhalten eines Kô kann nur durch ein Gremium gleichgestellter Personen unter dem Vorsitz des Kaisers oder Shoguns geahndet werden, es sei denn der Kô vollzieht selbst Seppuko, sofern das nach den Regeln des Bushi-Do notwendig erscheint. Wie für jeden Angehörigen der Kriegerkaste, ist auch für die Kô das Befolgen des Bushi-Do obligatorisch, oder sollte es sein.
Tatsächlich ist auch Inodas Geschichte, besonders während der "Dunklen Zeit" nicht frei von Betrug und Verrat.
Seit der Einführung des Shogunats erwählen die Kô den Shogun während eines Konzils aus ihren Reihen und schwören dem Ernannten dann feierlich die Treue.
(siehe auch Chronologie Inoda)
Solange die Familie eines Kô Nachkommen hat, die der Kriegerkaste angehören und die als fähig gelten, bleibt der Titel und die Lehen im Erbrecht. Erst bei groben Verstössen oder dem Aussterben der Linie, vergibt der Kaiser oder Shogun das Lehen des Kô neu.