Samtgemeinde: Unterschied zwischen den Versionen
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Üblicherweise bezeichnet eine Samtgemeinde in [[Grauland]] das Einzugsgebiet mehrerer kleiner Dörfer, Weiler und Einzelgehöte, die nur wenige Wegstunden voneinander entfernt liegen. Um diese Regionen effektiv und kostensparend zu verwalten, teilen sich diese Dörfer einen, meist in der grössten Siedlung ansässigen [[Schultheiß|Dienstmann]]. Da das Prinzip der gemeinsamen Verwaltung von Kleindörfern jedoch schon seit etlichen Generationen besteht, sind einige dieser Samtgemeinden im Laufe der Jahre zu kleinen, teilweise wohlhabenden Städten zusammengewachsen, oder haben z.B. durch Erbschaft an Grösse deutlich zugelegt und werden von mehreren Dienstmannen unter Aufsicht einer Oberdienstmannes verwaltet. In beiden Fällen wird der Name Samtgemeinde aus Tradition oft weitergeführt, solange es möglich ist. Abgelegt werden muss der Name spätestens, wenn sie zu einer Stadt herangewachsen ist, und ihr die [[Reichsfreiheit]] gewährt wird, oder wenn der Besitzer des Landes seinen Amtssitz nach dorthin verlegt. | Üblicherweise bezeichnet eine Samtgemeinde in [[Grauland]] das Einzugsgebiet mehrerer kleiner Dörfer, Weiler und Einzelgehöte, die nur wenige Wegstunden voneinander entfernt liegen. Um diese Regionen effektiv und kostensparend zu verwalten, teilen sich diese Dörfer einen, meist in der grössten Siedlung ansässigen [[Schultheiß|Dienstmann]]. Da das Prinzip der gemeinsamen Verwaltung von Kleindörfern jedoch schon seit etlichen Generationen besteht, sind einige dieser Samtgemeinden im Laufe der Jahre zu kleinen, teilweise wohlhabenden Städten zusammengewachsen, oder haben z.B. durch Erbschaft an Grösse deutlich zugelegt und werden von mehreren Dienstmannen unter Aufsicht einer Oberdienstmannes verwaltet. In beiden Fällen wird der Name Samtgemeinde aus Tradition oft weitergeführt, solange es möglich ist. Abgelegt werden muss der Name spätestens, wenn sie zu einer Stadt herangewachsen ist, und ihr die [[Reichsfreiheit]] gewährt wird, oder wenn der Besitzer des Landes seinen Amtssitz nach dorthin verlegt. | ||
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Version vom 2. September 2008, 23:01 Uhr
Üblicherweise bezeichnet eine Samtgemeinde in Grauland das Einzugsgebiet mehrerer kleiner Dörfer, Weiler und Einzelgehöte, die nur wenige Wegstunden voneinander entfernt liegen. Um diese Regionen effektiv und kostensparend zu verwalten, teilen sich diese Dörfer einen, meist in der grössten Siedlung ansässigen Dienstmann. Da das Prinzip der gemeinsamen Verwaltung von Kleindörfern jedoch schon seit etlichen Generationen besteht, sind einige dieser Samtgemeinden im Laufe der Jahre zu kleinen, teilweise wohlhabenden Städten zusammengewachsen, oder haben z.B. durch Erbschaft an Grösse deutlich zugelegt und werden von mehreren Dienstmannen unter Aufsicht einer Oberdienstmannes verwaltet. In beiden Fällen wird der Name Samtgemeinde aus Tradition oft weitergeführt, solange es möglich ist. Abgelegt werden muss der Name spätestens, wenn sie zu einer Stadt herangewachsen ist, und ihr die Reichsfreiheit gewährt wird, oder wenn der Besitzer des Landes seinen Amtssitz nach dorthin verlegt.